Hygienekonzept für Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen bei Covid – 19 der SVH Kassel (Handball) 

  1. Das geltende Abstandsgebot und die geltenden Kontaktbeschränkungen werden durch die folgenden Maßnahmen gewährleistet

Die Beschäftigten sind in die nachfolgenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) eingewiesen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Hygieneregeln informiert, auch in den sanitären Anlagen.           

  1. Der Zutritt zur Sporthalle ist durch das Hinweisschild ,,Eingang gekennzeichnet. Der Ausgang befindet sich zwischen Herrenund Damentoilette. Zutrittssteuerung ist durch das Errichten fester Absperrungen, durch die Aufstellung von Bewachungspersonal und das Anbringen von Flatterband geregelt.
  2. Einlasskontrollen: Vier Personen im Eingangsbereich sind gleichzeitig bei uns zulässig, um den Einlass zu steuern. Dies dient darüber hinaus auch der Vermeidung von Wartezeiten und von „Begegnungsverkehr“. Der Mindestabstand der wartenden Teilnehmer/-innen von mind. 1,5 Meter ist auch vor dem Eingangsbereich/Zugangsbereich sichergestellt. Die Einhaltung der maximalen Besucherzahl wird durch das Tragen von Einlassbändern überwacht. Einen Abstand von 1,5 Metern ist bei der Bestuhlung der Hallentribüne sichergestellt. (10 Gruppen ausgenommen)
  3. Für die Wegführung im Bereich der Veranstaltung ist eine Einbahnstraßenregelung mit geeigneter Markierung gekennzeichnet. Die Markierung kennzeichnet auch den Personenmindestabstand von 1,5 Metern. 

 

 

  1. Organisation der Veranstaltung:
  2. a. Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen sind Herr Sven Egenolf, Herr Roger Siebert und Herr Markus Horn.
  3. Gäste, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen unseres Hausrechts der Zutritt zu verwehren. 
  4. Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch Kontaktzettel im Eingangsbereich erfasst und für vier Wochen durch die Verantwortlichen aufbewahrt. Im Anschluss werden diese unter Beachtung der DSGVO vernichtet.
  5. Personenbezogene Einzelmaßnahmen: 
  6. Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zugang verwehrt.
  7. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unmittelbarem Kontakt zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  8. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet auch auf der Tribüne in der Zeit der Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In der kompletten Sporthalle ist Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht!!!
  9. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich vor Eintritt der Veranstaltung die Hände waschen bzw. desinfizieren. Händedesinfektionsmittel stehen bereit.
  10. Veranstaltungsbezogene Maßnahmen:
  11. Eine Bewirtung gibt es nur außerhalb der Halle. Es werden nur Getränke in Flaschen angeboten. Alle Getränke werden unseren Gästen nur geschlossen übergeben.
  12. b. Sportarten und andere Tätigkeiten der Teilnehmerinnen und 

Teilnehmer, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen (z.B.      Spieler/in) sind erlaubt, da ein Abstand von 3 m eingehalten werden kann. 

  1. c. Kontaktflächen werden regelmäßig mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel desinfiziert.
  2. d. Bei der Toilettenbenutzung sind geeignete Zugangsregelungen, eine Beschränkung der Personenzahl und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht! Entsprechend der Größe des Toilettenraumes ist die Personenzahl auf 4 Personen, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf begrenzt: Die Abstandsregeln von 1,5 Metern sind einzuhalten. Einzelne Toiletten oder Pissoirs sind gesperrt. Es ist sichergestellt, dass Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung stehen.
  3. Spielbetrieb:
  4. Sämtliche Mannschaften werden geschlossen, von einem Mannschaftsverantwortlichen und Gästeverantwortlichen, in ihre zugeteilte Umkleidekabine geführt. Anschließend werden die Spieler, mit Mund- Nasen– Bedeckung zu einer Desinfektionsstation geführt und auf das Spielfeld begleitet, wo sie dann ihre Mund- Nasen-Bedeckung abziehen dürfen.

Sollten die Mannschaften, eine Umkleidekabine mit mehr als 10 Personen belegen, so MUSS jeder Spieler und jeder Mannschaftsverantwortliche (inklusive Betreuer und Co.) eine Mund- Nasen– Bedeckung tragen. 

  1. Schiedsrichter werden in eine eigene, separate Schiedsrichterumkleidekabine, durch einen Verantwortlichen gebracht.
  2. Zeitnehmer tragen während dem gesamten Spielbetrieb eine Mund- Nasen– Bedeckung oder ein geeignetes Schutzvisier. 
  3. Duschen ist nach sofortigem Spielende, unter Berücksichtigung des Mindestabstandes (durch das Sportamt Kassel sind bereits alle Duschen abgeklebt worden), schnellstmöglich zu erfolgen.

 

  1. 6. Lüftung der Sporthalle:

Nach jedem Spielende, wird durch einer der o.g. verantwortlichen Personen, die Sporthalle komplett geräumt. Die Sporthalle, inklusive der gesamten Räumlichkeiten, werden zwischen 10 – 20 Minuten gelüftet.  

  1. 7. Generell gilt:

Für die Einhaltung der Regelungen ist eine verantwortliche Person vor Ort. Besuchern, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen unseres Hausrechts der Zutritt verwehrt